235 Ergebnisse für: benachteiligungsverbot
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§ 21 AGG Ansprüche Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=21
(1) Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weiterer Ansprüche die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung
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§ 15 AGG Entschädigung und Schadensersatz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=15
(1) Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Wegen eines Schadens,
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§ 7 AGG Benachteiligungsverbot Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=7
(1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.
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"Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot" - Google-Suche
http://www.google.de/search?hl=de&q=%22Diskriminierungs-+und+Benachteiligungsverbot%22
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 19 bis 21 AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=19-21
§§ 19 bis 21 AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
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§ 19 AGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Behindertengleichstellungsgesetz - humanrights.ch
https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-themen/diskriminierungsverbot/rechtslage-schweiz/behindertengleichstellung/
Das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft stehende Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen