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Berlinförderungsgesetz25 Ergebnisse für: berlinförderungsgesetzes
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§ 15 BerlinFG 1990 Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BerlinFG%2B1990&a=15
(1) Bei in Berlin (West) belegenen Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie bei Ausbauten und Erweiterungen an in Berlin (West) belegenen Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen ist
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§ 15b BerlinFG 1990 Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BerlinFG%2B1990&a=15b
(1) Bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen in einem in Berlin (West) belegenen eigenen Haus und bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnungen in Berlin (West) gilt § 10e des Einkommensteuergesetzes mit der Maßgabe, daß
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§ 6 EigZulG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__6.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 34f EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34f.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 10g EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10g.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 10e EStG Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10e
(1) Der Steuerpflichtige kann von den Herstellungskosten einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden
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§ 10e EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10e.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 10g EStG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10g.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 37 EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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