444 Ergebnisse für: berufsständischen
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BGA: Start
http://www.bga-online.de
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen vertritt die Interessen des deutschen Groß- und Außenhandels und seinen unternehmensnahen B2B-Dienstleistungern. Der BGA gehört zu den deutschen Spitzenverbänden und unterstützt seine Mitglieder…
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BGA: Start
http://www.bga.de
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen vertritt die Interessen des deutschen Groß- und Außenhandels und seinen unternehmensnahen B2B-Dienstleistungern. Der BGA gehört zu den deutschen Spitzenverbänden und unterstützt seine Mitglieder…
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BGA: Start
http://www.bga.de/
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen vertritt die Interessen des deutschen Groß- und Außenhandels und seinen unternehmensnahen B2B-Dienstleistungern. Der BGA gehört zu den deutschen Spitzenverbänden und unterstützt seine Mitglieder…
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Unabhängige Beratung gegen Honorar: Versicherungsberater im Fokus
http://www.finanzen.de/news/15312/unabhaengige-beratung-gegen-honorar-versicherungsberater-im-fokus
Beim Bundesverband der Versicherungsberater e. V. sind aktuell knapp 280 Versicherungsberater registriert. Im Interview mit finanzen.de erklärt Stefan Albers, Präsident der berufsständischen Vertretung, welche Dienstleistungen die Versicherungsberater…
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Präsidialrat der DGU | Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie
http://www.dgu-online.de/ueber-uns/praesidium/praesidialrat.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 231 SGB VI Befreiung von der Versicherungspflicht Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_vi&a=231
(1) Personen, die am 31. Dezember 1991 von der Versicherungspflicht befreit waren, bleiben in derselben Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit. Personen, die am 31. Dezember 1991 als 1. Angestellte
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§ 6 SGB 6 - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 6 SGB 6 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 7 SyndAnwNRG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Gesetz zur Neuordnung des Rechts der
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2517&a=7
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch Gesetzliche Rentenversicherung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2424) geändert worden
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Artikel 7 SyndAnwNRG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Gesetz zur Neuordnung des Rechts der
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2517&a=7
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch Gesetzliche Rentenversicherung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2424) geändert worden