18 Ergebnisse für: berversv

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BerVersV+2006&f=1

    BerVersV Versicherungsberichterstattungs-Verordnung

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=210

    (1) Für Vereine, die bestimmungsgemäß einen sachlich, örtlich oder dem Personenkreis nach eng begrenzten Wirkungskreis haben (kleinere Vereine), gelten von den Vorschriften dieses Kapitels nur die §§ 171 und 172 Satz 2,

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=193

    Die Satzung hat zu bestimmen, dass zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlusts aus dem Geschäftsbetrieb eine Rücklage (Verlustrücklage, Reservefonds) zu bilden ist, welche Beträge jährlich zurückzulegen sind und

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=341f

    (1) Deckungsrückstellungen sind für die Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft in Höhe ihres versicherungsmathematisch errechneten Wertes

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    https://www.buzer.de/gesetz/12778/l.htm

    Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze, Synopse der einzelnen Fassungen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=1

    (1) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen 1. Unternehmen, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozialversicherung sind (Versicherungsunternehmen), 2. Pensionsfonds im Sinne des § 112

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=7631-1&f=1

    Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=65

    (1) Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat, auf die die Richtlinie 2009/138/EG keine Anwendung findet und die das Versicherungsgeschäft durch eine Niederlassung betreiben wollen, bedürfen der Erlaubnis.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=Anlage+1

    1. Unfall a) Summenversicherung b) Kostenversicherung c) kombinierte Leistungen d) Personenbeförderung 2. Krankheit a) Tagegeld b) Kostenversicherung c) kombinierte Leistungen 3. Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) Sämtliche Schäden

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    http://www.buzer.de/gesetz/8755/l.htm

    Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, Synopse der einzelnen Fassungen



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