47 Ergebnisse für: beschwerdewert
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Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.05.2010 - 10 UF 10/10 - openJur
https://openjur.de/u/282322.html
Die Beschwerde der Antragsteller wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsteller zu tragen. Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.
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§§ 58 bis 69 FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=58-69
§§ 58 bis 69 FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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OLG München, Beschluss vom 25.06.2009 - 7 W 1671/09 - openJur
https://openjur.de/u/477403.html
1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin und Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 04.05.2009 (Az: 13 HK O 3881/09) aufgehoben. 2. Der Antrag vom 09.04.2009 wird verwor ...
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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-3 UF 97/12
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2012/II_3_UF_97_12_Beschluss_20120530.html
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OLG Köln, Beschluss vom 11.02.2004 - 16 Wx 16/04 - openJur
https://openjur.de/u/100084.html
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) - 4) gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.12.2003 - 1 T 433/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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§ 6 ZPO Besitz; Sicherstellung; Pfandrecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/6.html
1 Der Wert wird bestimmt: durch den Wert einer Sache, wenn es auf deren Besitz, und durch den Betrag einer Forderung, wenn es auf deren Sicherstellung oder...
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OLG München, Beschluss vom 20.03.2012 - 31 Wx 81/12 - openJur
http://openjur.de/u/497423.html
I. Der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Nachlassgericht - vom 27. Januar 2012 wird aufgehoben. Es wird klarstellend Nachlasspflegschaft gemäß §§ 1960, 1961 BGB mit dem Wirkungskreis der Vertretun ...
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Ombudsmann der privaten Banken
https://bankenombudsmann.de/
Prüfen Sie mittels Beschwerde-Check, ob Sie das Omdusmannverfahren nutzen können. Nimmt Ihre Bank daran teil? Sind weitere Schlichtungsstellen für Sie zuständig? Nutzen Sie unser Beschwerdeformular. Mehr erfahren Sie auf dieser Webseite.
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Unvereinbarkeit von Testamentsvollstreckung und gesetzlicher Vertretung
http://wayback.archive.org/web/20081115094726/http://www.dnoti.de/topact/top0200.htm
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