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Besoldungsgruppe202 Ergebnisse für: besoldungsgruppen
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Bundeswehr Dienstgrade bei Heer, Luftwaffe, Marine und Sanitätsdienst
http://www.bundeswehr-dienstgrade.de/
Beschreibung und Besoldungsgruppen der Dienstgrade in der deutschen Bundeswehr, Heer, Luftwaffe, Marine und Sanitätsdienst.
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Nordrhein-Westfalen: Gericht zweifelt an Beamten-Nullrunde
http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/nordrhein-westfalen-gericht-zweifelt-an-beamten-nullrunde-aid-1.4325318
Ist es rechtens, dass die Bezüge der höheren Besoldungsgruppen in NRW nicht steigen? So hat es das Land beschlossen. Die Präsidentin des
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§ 12 BBesG Rückforderung von Bezügen Bundesbesoldungsgesetz
https://dejure.org/gesetze/bbesg/12.html
(1) Wird ein Beamter, Richter oder Soldat durch eine gesetzliche Änderung seiner Bezüge einschließlich der Einreihung seines Amtes in die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen mit rückwirkender Kraft schlechter gestellt, so sind
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2. BBesO A/B „Direktor und Professor" in den Besoldungsgruppen B 1, B 2 und B 3 Anlage I des
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBesO+A/B&a=2
Die Ämter „Direktor und Professor" in den Besoldungsgruppen B 1, B 2 und B 3 dürfen nur an Beamte verliehen werden, denen in wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen oder in Dienststellen und Einrichtungen mit eigenen
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Landesrecht BW LKomBesG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Gesetz über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten (Landeskommunalbesoldungsgesetz - LKomBesG) vom 9. November 2010 | gültig ab: 01.01.2011
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=KomBesG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Recherche juristischer Informationen
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"Ministerialrat" - Google-Suche
http://www.google.de/search?q=%22Ministerialrat%22
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 40 BBesG Stufen des Familienzuschlages Bundesbesoldungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBesG&a=40
(1) Zur Stufe 1 gehören 1. verheiratete Beamte, Richter und Soldaten, *) 2. verwitwete Beamte, Richter und Soldaten, 3. geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig
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§ 6 BLBV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/blbv/__6.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Anlage I BBesG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_i.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Anlage I BBesG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_i.html#FnR.FnA13-f780997_47
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