50 Ergebnisse für: betreuungsrechtlichen
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ZwBetrRG Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Regelung+der+betreuungsrechtlichen+Einwilligung+in+eine+%C3%A4rztliche+Zwangsma%C3%9Fna
ZwBetrRG Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
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ZwBetrRG Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Regelung+der+betreuungsrechtlichen+Einwilligung+in+eine+%C3%A4rztliche+Zwangsma%C3%9Fnahme&f=1
ZwBetrRG Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
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§ 333 FamFG Dauer der einstweiligen Anordnung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=333
(1) Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, kann sie nach Anhörung eines Sachverständigen durch eine weitere einstweilige Anordnung verlängert werden. Die
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Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT): Unterbringung und Zwangsbehandlung
https://www.bgt-ev.de/unterbringung.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 321 FamFG Einholung eines Gutachtens Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=321
(1) Vor einer Unterbringungsmaßnahme hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme stattzufinden. Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens
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§ 329 FamFG Dauer und Verlängerung der Unterbringung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=329
(1) Die Unterbringung endet spätestens mit Ablauf eines Jahres, bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit spätestens mit Ablauf von zwei Jahren, wenn sie nicht vorher verlängert wird. Die Genehmigung einer Einwilligung in
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§ 331 FamFG Einstweilige Anordnung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=331
Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme anordnen oder genehmigen, wenn 1. dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung oder Anordnung einer
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Betreuungsrecht.co.de - Ihr Betreuungsrecht Shop
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BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=XII+ZB+236/05
Informationen zu XII ZB 236/05: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Sonstiges
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DGPPN: Referat Forensische Psychiatrie
https://web.archive.org/web/20130902031434/http://www.dgppn.de/dgppn/struktur/referate/forensik.html
Keine Beschreibung vorhanden.