27 Ergebnisse für: bgebg
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§ 13 BGebG Gebührenfestsetzung Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=13
(1) Gebühren werden von Amts wegen schriftlich oder elektronisch festgesetzt. Die Gebührenfestsetzung soll zusammen mit der Sachentscheidung erfolgen. Gebühren, die bei richtiger Behandlung der Sache durch die Behörde nicht entstanden
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§ 10 BGebG Gebühren in besonderen Fällen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgebg/10.html
(1) 1 Die Gebühren sind nach MaÃgabe der Absätze 2 bis 7 festzusetzen, wenn 1. ein Antrag abgelehnt oder ein Widerspruch zurückgewiesen wird, 2. ein...
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§ 3 BGebG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/bgebg/__3.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 3 BGebG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgebg/__3.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 BGebG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgebg/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 21 BGebG Erstattung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/Bgebg/21.html
(1) Ãberzahlte oder zu Unrecht erhobene Gebühren sind unverzüglich zu erstatten, zu Unrecht erhobene Gebühren aber nur, solange ihre Festsetzung noch...
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§ 9 BGebG Grundlagen der Gebührenbemessung Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=9
(1) Die Gebühr soll die mit der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung verbundenen Kosten aller an der Leistung Beteiligten decken, soweit die Kosten nicht als Auslagen nach § 12 Absatz 1 oder 2 abzurechnen sind. In die Gebühr
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§ 11 BGebG Gebührenarten Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=11
Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen 1. durch feste Sätze (Festgebühren), 2. nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder 3. durch Rahmensätze (Rahmengebühren).
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§ 23 BGebG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgebg/__23.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BGebG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bgebg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.