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Leutershausen: Amokläufer handelte laut Experte im Wahn
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/leutershausen-amoklaeufer-handelte-laut-experte-im-wahn-aid-1.5229590
Der mutmaßliche Amokläufer von Leutershausen leidet vermutlich unter einer gravierenden psychischen Störung. Ein psychiatrischer Sachverständiger äußerte
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Urteil > 2 AZR 3/83 | BAG - Bienenstich-Fall: Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von wenigen Cent verzehrt, kann fristlos gekündigt werden <!-- window.cookieconsent_options = { message: 'Wir benutzen Cookies zur Analyse, für Werbung und die individuelle Anpassung unserer Webseite. Mit der weiteren Nutzung von kostenlose-urteile.de erklären Sie sich damit einverstanden.', dismiss: 'Einverstanden', learnMore: 'Weitere Informationen', link: 'Impressum.htm', theme: './layout/2011SpLA.original/css/cookieConsent_dark-bottom.css' }; --><!-- (function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){ (i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o), m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m) })(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga'); ga('create', 'UA-12666541-1', 'auto'); ga('set', 'anonymizeIp', true); ga('send', 'pageview'); -->
http://www.kostenlose-urteile.de/Bienenstichfall-Verkaeuferin-die-ein-Stueck-Bienenstich-im-Wert-von-wenigen-Cent-verzehrt-kann-
Eine Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von rund 30 Cent (60 Pfennig) verzehrt, kann fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Allerdings kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Dies geht aus…
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Urteil > 2 AZR 3/83 | BAG - Bienenstich-Fall: Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von wenigen Cent verzehrt, kann fristlos gekündigt werden <!-- window.cookieconsent_options = { message: 'Wir benutzen Cookies zur Analyse, für Werbung und die individuelle Anpassung unserer Webseite. Mit der weiteren Nutzung von kostenlose-urteile.de erklären Sie sich damit einverstanden.', dismiss: 'Einverstanden', learnMore: 'Weitere Informationen', link: 'Impressum.htm', theme: './layout/2011SpLA.original/css/cookieConsent_dark-bottom.css' }; --><!-- (function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){ (i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o), m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m) })(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga'); ga('create', 'UA-12666541-1', 'auto'); ga('set', 'anonymizeIp', true); ga('send', 'pageview'); -->
http://www.kostenlose-urteile.de/Bienenstichfall-Verkaeuferin-die-ein-Stueck-Bienenstich-im-Wert-von-wenigen-Cent-verzehrt-kann-fristlos-gekuendigt-werden.news8717.htm
Eine Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von rund 30 Cent (60 Pfennig) verzehrt, kann fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Allerdings kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Dies geht aus…