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Keine Beihilfefähigkeit für die Behandlung mit ÂUkrain :: Gebührenrecht GOÃ/GOZ, Medizinrecht-Aktuell.de
https://web.archive.org/web/20110816201824/http://www.medizinrecht-aktuell.de/gebuehrenrecht/18/
Wenn Beamte erkranken, so übernimmt der Staat einen Teil der Behandlungskosten im Rahmen der Beihilfe. Ãber die Reichweite einer derartigen staatlichen Leistung für seine Beamten wird vielfach gestritten.