5 Ergebnisse für: buchersitzung
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§ 900 BGB Buchersitzung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=900
(1) Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grundstück im Eigenbesitz gehabt
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§ 900 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__900.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art. 237 EGBGB Bestandsschutz, AusschluÃfrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/237.html
§ 1 Bestandsschutz (1) Fehler bei dem Ankauf, der Enteignung oder der sonstigen Ãberführung eines Grundstücks oder selbständigen Gebäudeeigentums in...
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Langobarden 
http://www.langobarden.de/Aufsatze/Eintrage/2010/6/19_Von_Uelzen_nach_Mailand_-Recht_und_Gesellschaft_der_Langobarden.html
Keine Beschreibung vorhanden.