13 Ergebnisse für: bundeshaftung
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§ 5 FMStFG Vermögenstrennung, Bundeshaftung Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FMStFG&a=5
Der Fonds ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten zu trennen. Der Bund haftet unmittelbar für die Verbindlichkeiten des Fonds; dieser haftet nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes.
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ELFG Erblastentilgungsfonds-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ELFG&f=1
ELFG Erblastentilgungsfonds-Gesetz
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DEFG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/defg/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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FMStFG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/fmstfg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Koralmbahn wird doppelt so teuer | kurier.at
https://web.archive.org/web/20101006200926/http://kurier.at/wirtschaft/w_unternehmen/2038818.php
Statt geplanter fünf Milliarden dürfte die Koralmbahn inklusive Tunnel fast zehn Milliarden Euro kosten.
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Unternehmen - Schönbrunn
http://www.schoenbrunn.at/unternehmen/
Die Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. betreibt 4 Standorte des imperialen Österreichs.
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Artikel 110 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=110
(1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Bundesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen eingestellt zu werden. Der Haushaltsplan ist in Einnahme und
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Gesetz über die Errichtung eines Erblastentilgungsfonds (Erblastentilgungsfonds-Gesetz - ELFG)
http://www.gesetzesweb.de/ELFG.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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SPÖ: Risse im roten Bollwerk | ZEIT ONLINE
http://www.zeit.de/2015/41/spoe-oesterreich-kommunaler-wohnungsbau
Soziales Wohnen ist Markenkern der SPÖ. Zuwanderung und die FPÖ machen den Genossen aber nun zu schaffen.
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Ökoprämiengesetz (Verschrottungs-/Umweltprämie für Fahrzeugtausch)
https://web.archive.org/web/20090322190753/http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/koprmiengesetzVersc_9322/_start.htm
Webseite des Bundesministeriums für Finanzen