358 Ergebnisse für: bundesmeldegesetz
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Abschnitt 3 BMG Allgemeine Meldepflichten Bundesmeldegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10628/b27568.htm
Abschnitt 3 BMG Allgemeine Meldepflichten Bundesmeldegesetz
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BMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Meldegesetz: Regierung wusste schon lange von umstrittenen Änderungen | heise online
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Meldegesetz-Regierung-wusste-schon-lange-von-umstrittenen-Aenderungen-1641241.html
Der schwarz-gelben Regierungskoalition waren die umstrittenen Änderungen im Bundesmeldegesetz nach Informationen des Nachrichtenmagazins Spiegel schon früher bekannt als bislang zugegeben.
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Riser ID - Neuigkeiten - Meldeauskunft online
http://www.riserid.eu/de/aktuelles/news/archive/2010/october/article/ra-micro-schnittstelle/
Neuigkeiten zur Meldeauskunft RISER, Melderegisterauskunft online. Newsletter der RISER ID Services anfordern oder News lesen zu Bundesmeldegesetz, BITKOM, EuroPriSe oder Online-Melderegisterauskunft.
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BMG - Bundesmeldegesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Datenschützer gegen zentrales Bundesmelderegister | heise online
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-gegen-zentrales-Bundesmelderegister-167713.html
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix lehnt Pläne für ein Bundesmeldegesetz als "Rückfall in die Zeit des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR" mit entsprechenden Begehrlichkeiten etwa bei der Polizei ab.
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§ 17 BMG Anmeldung, Abmeldung Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=17
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der
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§ 34 BMG Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=34
(1) Die Meldebehörde darf einer anderen öffentlichen Stelle im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes im Inland aus dem Melderegister folgende Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der in
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§ 44 BMG Einfache Melderegisterauskunft Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=44
(1) Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen