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Bundesverfassungsschutzgesetzes95 Ergebnisse für: bundesverfassungsschutzgesetz
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§§ 17 bis 26 BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=17-26
§§ 17 bis 26 BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz
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§§ 8 bis 16 BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=8-16
§§ 8 bis 16 BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz
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Schutzlücke | Telepolis
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25098/1.html
Müsste Wolfgang Schäuble vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
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§ 3 BVerfSchG Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=3
(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen
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§ 5 BVerfSchG Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=5
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen im Sinne des § 3 sammeln. Bei Bestrebungen und
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§ 6 BVerfSchG Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=6
(1) Die Landesbehörden für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz übermitteln sich unverzüglich die für ihre Aufgaben relevanten Informationen, einschließlich der Erkenntnisse ihrer Auswertungen. Wenn
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§ 15 BVerfSchG Auskunft an den Betroffenen Bundesverfassungsschutzgesetz
https://dejure.org/gesetze/bverfschg/15.html
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft
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§ 27 BVerfSchG Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=27
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 3 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz findet das Bundesdatenschutzgesetz wie folgt Anwendung 1. § 1 Absatz 8, die §§ 4, 16 Absatz 1 und 4 und die §§ 17 bis 21 sowie
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§ 1 BVerfSchG Zusammenarbeitspflicht Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=1
(1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Der Bund und die Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes
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§ 4 BVerfSchG Begriffsbestimmungen Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=4
(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist,