140 Ergebnisse für: burlg
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§§ 3 bis 7 BUrlG Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=3-7
§§ 3 bis 7 BUrlG Bundesurlaubsgesetz
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Urlaubsrecht - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/urlaubsrecht/index.html
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
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§ 1 BUrlG Urlaubsanspruch Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=1
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
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§ 7 BUrlG Zeitpunkt, Ãbertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html
(1) 1 Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daà ihrer Berücksichtigung...
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§ 3 BUrlG Dauer des Urlaubs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/3.html
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
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§ 1 BUrlG Urlaubsanspruch - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/1.html
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
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§ 13 BUrlG Unabdingbarkeit Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=13
(1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen
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§ 5 BUrlG Teilurlaub Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=5
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem
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§ 4 BUrlG Wartezeit Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=4
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
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BUrlG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html
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