316 Ergebnisse für: bwo
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Bundesamt für Wohnungswesen BWO
http://www.bwo.admin.ch/
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Wohnungsfragen.
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Fassung § 56 BWO a.F. bis 15.06.2017 (geändert durch Artikel 5 G. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1570)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWO+15.06.2017&a=56
Text § 56 BWO a.F. in der Fassung vom 15.06.2017 (geändert durch Artikel 5 G. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1570)
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Organisation
https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/das-bwo/organisation.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 56 BWO Stimmabgabe Bundeswahlordnung
https://dejure.org/gesetze/BWO/56.html
(1) Wenn der Wähler den Wahlraum betritt, erhält er einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass er hierzu seine Wahlbenachrichtigung vorzeigt. (2) Der Wähler begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen
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§ 10 BWO Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld Bundeswahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWO&a=10
(1) Wahlleiter, Beisitzer der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände erhalten, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendung der §§ 4 und 5 Abs. 1
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BWO - Bundeswahlordnung
http://bundesrecht.juris.de/bwo_1985/BJNR017690985.html#BJNR017690985BJNG000203377
Keine Beschreibung vorhanden.
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BWO - Bundeswahlordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/BJNR017690985.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BWO - Wohneigentumsquote
https://web.archive.org/web/20160719180209/http://www.bwo.admin.ch/dokumentation/00101/00105/index.html?lang=de
Die Wohneigentumsquote (Anteil der vom Eigentümer selbst genutzten Wohnungen gemessen an allen dauernd bewohnten Wohnungen) wurde bis ins Jahr 2000 auf der Basis der alle 10 Jahre im Rahmen der Volkszählung durchgeführten Gebäude- und Wohnungserhebung…
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§ 16 BWO Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis Bundeswahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWO&a=16
(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für eine Wohnung, 2. auf Grund eines Anstellungs-, Heuer- oder
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§ 9 BWO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__9.html
Keine Beschreibung vorhanden.