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EuGH zu Flugverspätung: Wer chartert, zahlt auch
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c52317-entschaedigung-flugverspaetung-chartern-wet-lease/
Chartert eine Fluggesellschaft einen Flieger samt Besatzung, bleibt sie trotzdem in der Verantwortung – insbesondere bei Entschädigungen für Verspätungen.