4 Ergebnisse für: ckzunehmen
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§ 15 GastG Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gastg/15.html
(1) Die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes ist zurückzunehmen, wenn bekannt wird, daà bei ihrer Erteilung Versagungsgründe nach § 4 Abs. 1 Nr....
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"Da brauchen wir nichts zurückzunehmen" (Stattzeitung für Südbaden Ausgabe 47)
https://web.archive.org/web/20170701175900/http://www.stattweb.de/baseportal/ArchivDetail&db=Archiv&Id=404
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Haus der Bayerischen Geschichte - Königreich - Maximilian II.
https://www.hdbg.eu/koenigreich/web/index.php/herrscher/index/herrscher_id/3
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