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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG entbehrlich, wenn mit der Verfassungsbeschwerde keine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG gerügt wird - Sowie zu den Voraussetzungen, unter denen eine Anhörungsrüge aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes erforderlich ist
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/07/rs20130716_1bvr305711.html
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