2 Ergebnisse für: derelinquiert

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    http://www.rechtslexikon.net/d/dereliktion/dereliktion.htm

    Rechtslexikon

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    http://opinioiuris.de/artikel/348

    Die Dereliktion (lat., Aufgabe, Zurücklassung)1 bezeichnet die freiwillige Aufgabe des Eigentums und des Besitzes an einer Sache.2 Gemäß § 959 BGB wird eine bewegliche Sache dadurch herrenlos und kann gemäß § 958 I BGB durch Inbesitznahme eigentümlich…



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