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Rechtsprechung: T-319/05 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=T-319/05#Entscheidung2
Informationen zu T-319/05: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Sonstiges
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§ 309 VAG Verschwiegenheitspflicht Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=309
(1) Die bei den Versicherungsaufsichtsbehörden beschäftigten oder von ihnen beauftragten Personen sowie die Mitglieder des Versicherungsbeirats dürfen bei ihrer Tätigkeit erhaltene vertrauliche Informationen an keine andere Person oder
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BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Familiennachzug
http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/Familiennachzug/familiennachzug-node.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 9 GwG Gruppenweite Einhaltung von Pflichten Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=9
(1) Verpflichtete, die Mutterunternehmen einer Gruppe sind, haben eine Risikoanalyse für alle gruppenangehörigen Unternehmen, Zweigstellen und Zweigniederlassungen, die geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, durchzuführen. Auf
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Art. 3 Rom-I-VO Freie Rechtswahl - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/Rom-I-VO/3.html
(1) Der Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht. Die Rechtswahl muss ausdrücklich erfolgen oder sich eindeutig aus den Bestimmungen des...
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§ 66 VAG Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=66
(1) Erstversicherungsunternehmen, die im Dienstleistungsverkehr ausschließlich die in der Anlage 1 Nummer 4 bis 7 und 12 genannten Versicherungssparten sowie die dort in Nummer 10 Buchstabe b genannte Risikoart betreiben, unterliegen nicht den
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BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Blaue Karte EU
http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/BuergerDrittstaat/BlaueKarte/blaue-karte-node.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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RIS - Oö. Wettgesetz § 3 - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, tagesaktuelle Fassung
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000830&Paragraf=3
Keine Beschreibung vorhanden.
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BVerwG 1 C 9.17 , Urteil vom 01. Juni 2017 | Bundesverwaltungsgericht
https://www.bverwg.de/010617U1C9.17.0
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 11 VAG Versagung und Beschränkung der Erlaubnis Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=11
(1) Die Aufsichtsbehörde versagt die Erlaubnis, wenn 1. nach dem Geschäftsplan und den nach § 9 Absatz 2 bis 4 vorgelegten Unterlagen die Verpflichtungen aus den Versicherungen nicht genügend als dauernd erfüllbar dargetan sind,