7 Ergebnisse für: egdmailg
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EGDMailG Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften
https://www.buzer.de/s1.htm?g=egdmailg&f=1
EGDMailG Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften
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Artikel 1 EGDMailG De-Mail-Gesetz Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGDMailG&a=1
(gesamter Text siehe De-Mail-Gesetz)
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Artikel 6 EGDMailG Inkrafttreten Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGDMailG&a=6
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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§ 371a ZPO Beweiskraft elektronischer Dokumente Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=371a
(1) Auf private elektronische Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, finden die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden entsprechende Anwendung. Der Anschein der Echtheit einer in elektronischer
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§ 174 ZPO Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbestätigung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=174
(1) Ein Schriftstück kann an einen Anwalt, einen Notar, einen Gerichtsvollzieher, einen Steuerberater oder an eine sonstige Person, bei der auf Grund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann, eine
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§ 5 DMailG Postfach- und Versanddienst De-Mail-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DMailG&a=5
(1) Die Bereitstellung eines De-Mail-Kontos umfasst die Nutzung eines sicheren elektronischen Postfach- und Versanddienstes für elektronische Nachrichten. Hierzu wird dem Nutzer eine De-Mail-Adresse für elektronische Post zugewiesen, welche
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§ 18 PAuswG Elektronischer Identitätsnachweis Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=18
(1) Der Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann seinen Personalausweis dazu verwenden, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Abweichend von Satz 1 ist der