8 Ergebnisse für: eisenbahnbetriebsleiterverordnung
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§ 1 EBV Bestellung der Betriebsleiter Eisenbahnbetriebsleiterverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EBV&a=1
(1) Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Sitz im Inland haben vor der Betriebsaufnahme einen oder mehrere Betriebsleiter zu bestellen, die unbeschadet der Verantwortung des Unternehmers für das sichere Betreiben der Eisenbahninfrastruktur
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§ 3 EBV Ausnahmen Eisenbahnbetriebsleiterverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EBV&a=3
(1) Die zuständige Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall 1. Ausnahmen von den Vorschriften über die Bestellung und Bestätigung der Stellvertreter der Betriebsleiter bei Vorliegen einfacher Betriebsverhältnisse einer Eisenbahn
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§ 2 EBV Bestätigung der Bestellung zum Betriebsleiter Eisenbahnbetriebsleiterverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EBV&a=2
(1) Die Bestellung der Betriebsleiter und ihrer Stellvertreter bedarf der Bestätigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. (2) Die Bestellung wird auf Antrag bestätigt, wenn der Betriebsleiter 1. zuverlässig ist und 2. die
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§ 7 EBPV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ebpv/__7.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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EBZugV Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung+(EBZugV)&f=1
EBZugV Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung
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EBV - Verordnung über die Bestellung und Bestätigung sowie die Aufgaben und Befugnisse von Betriebsleitern für Eisenbahnen
https://www.gesetze-im-internet.de/ebv/BJNR102310000.html
Keine Beschreibung vorhanden.