145 Ergebnisse für: elektrizitätsversorgungsunternehmen
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LG Hamburg, Urteil vom 13.11.2015 - 304 O 51/15 - openJur
https://openjur.de/u/865335.html
Zum Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers gegen ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf Zahlung der EEG-Umlage.
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LG Hamburg, Urteil vom 13.11.2015 - 304 O 20/15 - openJur
https://openjur.de/u/863056.html
Zum Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers gegen ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf Zahlung der EEG-Umlage.
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§ 45 EEG Grundsatz Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=45
Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, einander die für den bundesweiten Ausgleich nach den §§ 34 bis 39 jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den
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§ 54 EEG Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2012&a=54
(1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, gegenüber Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes den nach Absatz 2 berechneten Wert als Anteil in
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§ 40 EEG Grundsatz Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=40
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrenzt auf Antrag für eine Abnahmestelle die EEG-Umlage, die von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Letztverbraucher, die stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit
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§ 33 AVBEltV Einstellung der Versorgung, fristlose Kündigung Verordnung über Allgemeine Bedingungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AVBEltV+1979&a=33
(1) Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Kunde dieser Verordnung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von
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§ 53 EEG Ausweisung der EEG-Umlage Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=53
(1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind berechtigt, die EEG-Umlage gegenüber Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auszuweisen, soweit für diesen Strom keine Begrenzung der EEG-Umlage nach § 40 erfolgt ist. (2) Bei der
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§ 41 EEG Unternehmen des produzierenden Gewerbes Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=41
(1) Bei einem Unternehmen des produzierenden Gewerbes erfolgt die Begrenzung nur, soweit es nachweist, dass und inwieweit 1. im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr a) der von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen bezogene und selbst
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§ 39 EEG Verringerung der EEG-Umlage Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2012&a=39
(1) Die EEG-Umlage verringert sich für Elektrizitätsversorgungsunternehmen in einem Kalenderjahr um 2,0 Cent pro Kilowattstunde, höchstens jedoch in Höhe der EEG-Umlage, wenn 1. der Strom, den sie an ihre gesamten Letztverbraucherinnen
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§ 78 EEG 2017 Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2017&a=78
(1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen erhalten im Gegenzug zur Zahlung der EEG-Umlage nach § 60 Absatz 1 das Recht, Strom als „Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage" zu kennzeichnen. Satz 1 ist im Fall des § 60a