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EMVG Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+%C3%BCber+die+elektromagnetische+Vertr%C3%A4glichkeit+von+Betriebsmitteln+-+EMVG&f=1
EMVG Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
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EMVG Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EMVG&f=1
EMVG Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
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Abschnitt 2 EMVG Marktaufsicht der Bundesnetzagentur Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von
https://www.buzer.de/gesetz/8099/b25822.htm
Abschnitt 2 EMVG Marktaufsicht der Bundesnetzagentur Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
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§ 1 EMVG Anwendungsbereich Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EMVG&a=1
(1) Dieses Gesetz gilt für alle Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann. (2) Die Rechtsvorschriften der Europäischen
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§ 3 EMVG Begriffsbestimmungen Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EMVG&a=3
Im Sinne dieses Gesetzes 1. sind „Betriebsmittel" Geräte und ortsfeste Anlagen; 2. ist „Gerät" a) ein für den Endnutzer bestimmtes fertiges Produkt mit einer eigenständigen Funktion, das elektromagnetische
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§ 4 EMVG Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EMVG&a=4
Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und hergestellt sein, dass 1. die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und
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§ 22 EMVG Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften Gesetz über die elektromagnetische
//www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+220&a=22
(1) Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 280 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert 1. § 3 Abs.
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§ 3 FTEG Grundlegende Anforderungen Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fteg&a=3
(1) Die folgenden grundlegenden Anforderungen gelten für alle Geräte 1. Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Benutzers und anderer Personen einschließlich der in § 2 der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer
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+++ FM - DAS FUNKMAGAZIN +++ Topaktuelle CB-Funk-Infos +++
http://www.funkmagazin.de/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 1 TkEGAuswG Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen Gesetz zur
//www.buzer.de/s1.htm?g=2016+I+106&a=1
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 116 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert