586 Ergebnisse für: entleiher
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§ 598 BGB Vertragstypische Pflichten bei der Leihe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/598.html
Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
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Arbeitnehmerüberlassung - Bundesagentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/Rechtsgrundlagen/Arbeitnehmerueberlassung/index.htm
Was Sie als Verleiher oder Entleiher bei der Arbeitnehmerüberlassung beachten müssen, erfahren Sie hier.
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§ 604 BGB Rückgabepflicht - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/604.html
(1) Der Entleiher ist verpflichtet, die geliehene Sache nach dem Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit zurückzugeben. (2) 1 Ist eine Zeit nicht bestimmt,...
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§ 8 AÜG Grundsatz der Gleichstellung Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=A%C3%9CG&a=8
(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen
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Details zum Download
http://www.personalorder.de/index.php?load=12,1&art_id=5360&comefrom=suche&dont_del_firmenlink=true
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§ 14 AÜG Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=A%C3%9CG&a=14
(1) Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsendenden Betriebs des Verleihers. (2) Leiharbeitnehmer sind bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im
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Wissenswertes
http://www.personalorder.de/index.php?load=2,13&art_id=25715
Keine Beschreibung vorhanden.
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Änderungen AÜG vom 01.12.2011 durch Artikel 1 des Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
https://www.buzer.de/gesetz/4422/v170954-2011-12-01.htm
Vergleich/Gegenüberstellung aller Änderungen AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 01.12.2011 durch Artikel 1 des Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Verhinderung von Missbrauch der
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§ 10 AÃG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__10.html
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§ 11 AÃG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__11.html
Keine Beschreibung vorhanden.