7 Ergebnisse für: ersatzreise
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§ 651g BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651g.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 651g BGB Erhebliche Vertragsänderungen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=651g
(1) Übersteigt die im Vertrag nach § 651f Absatz 1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Reisenden jedoch eine entsprechende Preiserhöhung anbieten
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§§ 651a bis 651m BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=651a-651m
§§ 651a bis 651m BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Online-Fahrgemeinschaften: „Social Mobility“ schont Geldbeutel und Umwelt - FOCUS Online
http://www.focus.de/digital/experten/asfour/online-fahrgemeinschaften-social-mobility-schont-geldbeutel-und-umwelt_id_3675519.ht
Fahrgemeinschafts-Börsen im Internet boomen. Neben Angeboten für Langstrecken finden sich auch kostengünstige Alternativen zu Bus, Bahn oder Flugzeug für spontane Kurztrips oder die regelmäßige Fahrt zur Arbeit. Doch welcher Anbieter leistet was?
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Online-Fahrgemeinschaften: „Social Mobility“ schont Geldbeutel und Umwelt - FOCUS Online
http://www.focus.de/digital/experten/asfour/online-fahrgemeinschaften-social-mobility-schont-geldbeutel-und-umwelt_id_3675519.html
Fahrgemeinschafts-Börsen im Internet boomen. Neben Angeboten für Langstrecken finden sich auch kostengünstige Alternativen zu Bus, Bahn oder Flugzeug für spontane Kurztrips oder die regelmäßige Fahrt zur Arbeit. Doch welcher Anbieter leistet was?
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Bewertungen von TravelBird | Kundenbewertungen von www.travelbird.de lesen
https://de.trustpilot.com/review/www.travelbird.de
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§§ 631 bis 651m BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=631-651m
§§ 631 bis 651m BGB Bürgerliches Gesetzbuch