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LG Hamburg, Urteil vom 09.07.2014 - 608 KLs 12/11 - openJur
https://openjur.de/u/696940.html
Die Angeklagten werden freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die den Angeklagten dabei entstandenen notwendigen Auslagen.