6 Ergebnisse für: euabgg
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§ 15 BWahlG Wählbarkeit Bundeswahlgesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?a=15&g=&kurz=BWahlG&ag=33
(1) Wählbar ist, wer am Wahltage 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. (2) Nicht wählbar ist, 1. wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. wer
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EuAbgG - Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
https://www.gesetze-im-internet.de/euabgg/BJNR004130979.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Rechtsgrundlagen - Der Bundeswahlleiter
https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/rechtsgrundlagen.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art. 234 AEUV (ex-Artikel 201 EGV) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEU/234.html
Wird wegen der Tätigkeit der Kommission ein Misstrauensantrag eingebracht, so darf das Europäische Parlament nicht vor Ablauf von drei Tagen nach seiner...
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Art. 223 AEUV (ex-Artikel 190 Absätze 4 und 5 EGV) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEU/223.html
(1) Das Europäische Parlament erstellt einen Entwurf der erforderlichen Bestimmungen für die allgemeine unmittelbare Wahl seiner Mitglieder nach einem...
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Art. 314 AEUV (ex-Artikel 272 Absätze 2 bis 10 EGV) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEU/314.html
Das Europäische Parlament und der Rat legen den Jahreshaushaltsplan der Union im Rahmen eines besonderen Gesetzgebungsverfahrens nach den folgenden...