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§ 115 ZPO Einsatz von Einkommen und Vermögen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/115.html
(1) 1 Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2 Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3 Von ihm sind abzusetzen: 1. a) die in § 82...