200 Ergebnisse für: führens
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Unterabschnitt 7 WaffG Verbote Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/b13776.htm
Unterabschnitt 7 WaffG Verbote Waffengesetz
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§ 42a WaffG Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a154423.htm?m=Einhandmesser#hit
(1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über
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§ 42 WaffG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 42a WaffG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 42a WaffG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
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BGH 5 StR 45/99 - 18. Februar 1999 (LG Berlin) · hrr-strafrecht.de
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-45-99.php
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§ 42a WaffG - Einzelnorm
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__42a.html
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§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=323c
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten
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Transparenzportal Bremen - Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen vom 21. Januar 2009
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.66873.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_if
Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen vom 21. Januar 2009.
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Landesrecht - Justiz - Portal Hamburg
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=0&showdoccase=1&doc.id=jlr-WaffFVerbotVHArahmen&st=lr
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