28 Ergebnisse für: fahrlg

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=FahrlG+2018&f=1

    FahrlG Fahrlehrergesetz

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=FahrlG+1969&a=2

    (1) Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber 1. mindestens 22 Jahre alt ist, 2. geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=FahrlG+1969&a=1

    (1) Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=FahrlG+1969&a=36

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 einen Fahrschüler ausbildet oder entgegen § 1 Abs. 4 von der Fahrlehrerlaubnis Gebrauch macht, 1a. eine Meldung nach § 3b

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=DV-FahrlG&a=5

    (1) Als Ausbildungsfahrzeuge sind die Fahrzeuge zu verwenden, die den Prüfungsfahrzeugen der Anlage 7 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen. Abweichend von Anlage 7 Nummer 2.2.4 der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfen für die

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=44

    (1) Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=48

    (1) Die Fahrerlaubnisbehörden (§ 2 Abs. 1) führen im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit ein Register (örtliche Fahrerlaubnisregister) über 1. von ihnen erteilte Fahrerlaubnisse sowie die entsprechenden

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=WPflG&a=3

    (1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Sie umfasst die Pflicht, sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=25

    (1) Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GebOSt&a=Anlage

    1. Abschnitt Gebühren des Bundes Gebühren- Nummer Gegenstand Gebühr Euro A. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Fahrer- laubnis-Verordnung, Straßenverkehrs- Ordnung, EG-Fahrzeuggenehmigungs-



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