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Anlage 4 StVO (zu § 43 Absatz 3) Verkehrseinrichtungen Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo&a=Anlage+4
1 2 3 lfd. Nr. Zeichen Ge- oder Verbot Erläuterungen Abschnitt 1 Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen 1 Zeichen 600 Absperrschranke 2 Zeichen 605 Leitbake Pfeilbake
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Fassung Anlage 13 FeV a.F. bis 13.10.2017 (geändert durch Artikel 2 G. v. 30.09.2017 BGBl. I S. 3532)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev+13.10.2017&a=anlage+13
Text Anlage 13 FeV a.F. Fahrerlaubnis-Verordnung in der Fassung vom 13.10.2017 (geändert durch Artikel 2 G. v. 30.09.2017 BGBl. I S. 3532)
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
http://www.buzer.de/gesetz/9545/a169240.htm
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev&a=Anlage+13
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=Anlage+13
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden