19 Ergebnisse für: fahrzeugscheine
-
§ 50 FZV - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__50.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 50 FZV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__50.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 276a StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__276a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Feinstaubplakette
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Luft_und_Strahlung/Umweltzone/Plakette.html
Die Farbe der Feinstaub-Plakette symbolisiert das Abgasverhalten Ihres Fahrzeugs und regelt, ob Sie in die Umweltzone einfahren dürfen oder nicht. In München sind seit dem 1. Oktober 2008 Fahrzeuge ohne Plakette aus der Umweltzone ausgeschlossen. Seit 1.…
-
Verkehrsblatt Verlag
http://www.verkehrsblatt.de/
Das Verkehrsblatt informiert aus erster Hand über das Verkehrswesen der Bundesrepublik Deutschland betreffende amtlichen Vorschriften.
-
Verkehrsblatt Verlag
http://www.verkehrsblatt.de/docs/index.php
Das Verkehrsblatt informiert aus erster Hand über das Verkehrswesen der Bundesrepublik Deutschland betreffende amtlichen Vorschriften.
-
Autokennzeichen in Frankreich - Neues Zahlenrätsel - Auto & Mobil - Süddeutsche.de
http://www.sueddeutsche.de/auto/autokennzeichen-in-frankreich-neues-zahlenraetsel-1.409634
Mein Auto, meine Heimat: In Frankreich ändern sich die Nummernschilder.
-
§§ 267 bis 282 StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=267-282
§§ 267 bis 282 StGB Strafgesetzbuch
-
Einigung bei einem neuen Namen: Stadt Osnabrück benennt historisch belastete Straßen um
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1017696/stadt-osnabrueck-benennt-historisch-belastete-strassen-um
Die Stadt Osnabrück benennt drei Straßen um. Sie seien auf „unterschiedliche Weise durch den Nationalsozialismus belastet“, teilte die Stadt mit. Auf einen neuen Straßennamen einigten sich Verwaltung und Anwohner bereits.
-
§ 17 FZV Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fzv&a=17
(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen