40 Ergebnisse für: familienbedingte
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§ 92 BBG Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=92
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn 1. sie a) mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen
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§ 92 BBG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__92.html
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Artikel 7 BwAttraktStG Änderung der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BwAttraktStG&a=7
Die Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung vom 9. November 2005 (BGBl. I S. 3157), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. September 2009 (BGBl. I S. 3014) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 1 wird
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STzV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/stzv/index.html
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DBwV - Streitkräftebasis aktuell
https://web.archive.org/web/20070802094022/http://www.dbwv.de/dbwv/interd.nsf/d/SE_Mag_akt_san
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§ 91 BBG Teilzeit Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=91
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienstliche Belange dem
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SGleiG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/sgleig/index.html
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BBG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/index.html
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BBG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/index.html#BJNR016010009BJNE007802311
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SGleiG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/sgleig/
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