233 Ergebnisse für: familiengerichts
-
§ 1846 BGB Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1846
Ist ein Vormund noch nicht bestellt oder ist der Vormund an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, so hat das Familiengericht die im Interesse des Betroffenen erforderlichen Maßregeln zu treffen.
-
§ 1822 BGB Genehmigung für sonstige Geschäfte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1822.html
Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts: 1. zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Mündel zu einer Verfügung über sein Vermögen im Ganzen...
-
§ 1643 BGB Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1643.html
(1) Zu Rechtsgeschäften für das Kind bedürfen die Eltern der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen nach § 1821 und nach § 1822 Nr. 1, 3,...
-
§ 1821 BGB Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1821.html
(1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts: 1. zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück; 2. zur Verfügung...
-
§ 1643 BGB Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1643.html
(1) Zu Rechtsgeschäften für das Kind bedürfen die Eltern der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen nach § 1821 und nach § 1822 Nr. 1, 3,...
-
§ 1631b BGB Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1631b
(1) Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Die Unterbringung ist zulässig, solange sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder
-
§ 1846 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1846.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 112 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§§ 1809, 1812, 1816 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=1809,1812,1816
§§ 1809, 1812, 1816 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
-
§ 1812 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1812.html
Keine Beschreibung vorhanden.