73 Ergebnisse für: feststellenden
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§ 80 VwGO [Aufschiebende Wirkung, vorläufiger Rechtsschutz] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html
(1) 1 Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. 2 Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei...
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§ 80 VwGO [Aufschiebende Wirkung, vorläufiger Rechtsschutz] - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html
(1) 1 Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. 2 Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei...
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§ 80 VwGO [Aufschiebende Wirkung, vorläufiger Rechtsschutz] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/80.html
(1) 1 Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. 2 Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei...
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§ 4 VAG Feststellung der Aufsichtspflicht Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=4
Ob ein Unternehmen der Aufsicht unterliegt, entscheidet die Aufsichtsbehörde. Die Entscheidung bindet die Verwaltungsbehörden. Eine vor dem 1. April 1931 ergangene Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde steht einer
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§ 86a SGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__86a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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VG Köln, Beschluss vom 13.01.2012 - 8 L 1804/11 - openJur
https://openjur.de/u/683509.html
1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 8 K 3545/11 wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlchen Kosten der Be ...
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§ 199 SGB IX Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen Neuntes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=199
(1) Die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen werden nicht angewendet nach dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 2 Absatz 2; wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 verringert, jedoch erst am Ende des dritten
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§ 80 VwGO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Fassung § 104b AufenthG a.F. bis 28.08.2007 (geändert durch Artikel 1 G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970)
https://www.buzer.de/gesetz/4752/al8234-0.htm
Text § 104b (neu) AufenthG a.F. Aufenthaltsgesetz in der Fassung vom 28.08.2007 (geändert durch Artikel 1 G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970)