12 Ergebnisse für: flachrechner
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Wortschatz – deu_newscrawl_2011 – Flachrechner
http://corpora.uni-leipzig.de/de/res?corpusId=deu_newscrawl_2011&word=Flachrechner
korpusbasierte monolinguale Wörterbücher für über 200 Sprachen
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§ 23 StVO 2013 - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 23 StVO 2013 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Es ist nicht so, wie es scheint - Sedlaczek am Mittwoch - Wiener Zeitung Online
http://www.wienerzeitung.at/meinungen/glossen/909650_Es-ist-nicht-so-wie-es-scheint.html
Wer glaubt, dass der Duden das amtliche Wörterbuch der deutschen Sprache ist, der ist einem Irrtum aufgesessen.
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Android 4.2 bringt Videostreaming, Mehrbenutzer und Swype | heise online
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Android-4-2-bringt-Videostreaming-Mehrbenutzer-und-Swype-1738717.html
Die neue Android-Version 4.2 trägt den alten Namen Jelly Bean, bringt aber doch einige Verbesserungen, zum Beispiel Video-Streaming per WLAN, eine Wischtastatur, Multiuser-Unterstützung für Tablets und Panorama-Fotos im Streetview-Style.
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StVO §23: Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php
StraÃenverkehrs-Ordnung (StVO) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.
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Fassung § 23 StVO a.F. bis 19.10.2017 (geändert durch Artikel 1 V. v. 06.10.2017 BGBl. I S. 3549)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO+19.10.2017&a=23
Text § 23 StVO a.F. in der Fassung vom 19.10.2017 (geändert durch Artikel 1 V. v. 06.10.2017 BGBl. I S. 3549)
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§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
(1) 1 Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand...
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§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo&a=23
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem
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§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=23
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem