26 Ergebnisse für: flugregeln
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LuftfahrtWelt.de - Flugplatz Purkshof
http://www.luftfahrtwelt.de/fuer-piloten/flugplaetze/mecklenburg-vorpommern/purkshof.html
Das Wissensportal über die Welt der Luftfahrt. Auf dieser Webseite wollen wir Informationen über die Luftfahrt sammeln, Pilotenausbildungsmöglichkeiten aufzeigen, sowie Wissenswertes für Piloten der allgemeinen Luftfahrt anbieten. Darunter zählt vor allem…
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LuftfahrtWelt.de - Flugplatz Pellworm
http://www.luftfahrtwelt.de/fuer-piloten/flugplaetze/schleswig-holstein/pellworm.html
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LuftfahrtWelt.de - Flugplatz Gruibingen-Nortel
http://www.luftfahrtwelt.de/fuer-piloten/flugplaetze/baden-wuerttemberg/gruibingen-nortel.html
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§ 8 LuftVO Kunstflug Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO+1999&a=8
(1) Kunstflüge dürfen nur bei Flugverhältnissen, bei denen nach Sichtflugregeln geflogen werden darf, und nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Insassen des Luftfahrzeugs ausgeführt werden. Kunstflüge mit
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§ 33 LuftVO Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=33
Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht gelten die §§ 28 bis 32. Als Nacht gilt der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht mit
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LuftfahrtWelt.de - Flugplatz Mühldorf
http://www.luftfahrtwelt.de/fuer-piloten/flugplaetze/bayern/muehldorf.html
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§ 13 LuftVO Ausweichregeln Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=13
(1) Luftfahrzeuge, die sich im Gegenflug einander nähern, haben, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, nach rechts auszuweichen. (2) Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge in nahezu gleicher Höhe, so hat das
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§ 13 LuftVO Ausweichregeln Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO+1999&a=13
(1) Luftfahrzeuge, die sich im Gegenflug einander nähern, haben, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, nach rechts auszuweichen. (2) Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge in nahezu gleicher Höhe, so hat das
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§ 21a LuftVO Regelung des Flugplatzverkehrs Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO+1999&a=21a
(1) Für die Durchführung des Flugplatzverkehrs können besondere Regelungen durch die Flugsicherungsorganisation getroffen werden, wenn Flugplätze mit Flugverkehrskontrollstelle betroffen sind. In allen anderen Fällen werden die
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§ 9 LuftVO Schlepp- und Reklameflüge Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=9
(1) Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen bedürfen der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz oder Sitz hat. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn 1. der Luftfahrzeugführer