26 Ergebnisse für: flugregeln

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    http://www.luftfahrtwelt.de/fuer-piloten/flugplaetze/mecklenburg-vorpommern/purkshof.html

    Das Wissensportal über die Welt der Luftfahrt. Auf dieser Webseite wollen wir Informationen über die Luftfahrt sammeln, Pilotenausbildungsmöglichkeiten aufzeigen, sowie Wissenswertes für Piloten der allgemeinen Luftfahrt anbieten. Darunter zählt vor allem…

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    http://www.luftfahrtwelt.de/fuer-piloten/flugplaetze/schleswig-holstein/pellworm.html

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    http://www.luftfahrtwelt.de/fuer-piloten/flugplaetze/baden-wuerttemberg/gruibingen-nortel.html

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO+1999&a=8

    (1) Kunstflüge dürfen nur bei Flugverhältnissen, bei denen nach Sichtflugregeln geflogen werden darf, und nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Insassen des Luftfahrzeugs ausgeführt werden. Kunstflüge mit

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=33

    Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht gelten die §§ 28 bis 32. Als Nacht gilt der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht mit

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    http://www.luftfahrtwelt.de/fuer-piloten/flugplaetze/bayern/muehldorf.html

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=13

    (1) Luftfahrzeuge, die sich im Gegenflug einander nähern, haben, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, nach rechts auszuweichen. (2) Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge in nahezu gleicher Höhe, so hat das

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO+1999&a=13

    (1) Luftfahrzeuge, die sich im Gegenflug einander nähern, haben, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, nach rechts auszuweichen. (2) Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge in nahezu gleicher Höhe, so hat das

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO+1999&a=21a

    (1) Für die Durchführung des Flugplatzverkehrs können besondere Regelungen durch die Flugsicherungsorganisation getroffen werden, wenn Flugplätze mit Flugverkehrskontrollstelle betroffen sind. In allen anderen Fällen werden die

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=luftvo+1999&a=9

    (1) Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen bedürfen der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz oder Sitz hat. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn 1. der Luftfahrzeugführer



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