12 Ergebnisse für: fmstbg
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FMStBG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/fmstbg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 12 FMStBG Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FMStBG&a=12
(1) Wird die Kontrolle im Sinne des § 29 Absatz 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes über eine Zielgesellschaft durch den Bund, den Fonds oder durch ihre jeweiligen Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit einer
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§ 7 FMStFG Rekapitalisierung Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FMStFG&a=7
(1) Der Fonds kann sich an der Rekapitalisierung von Unternehmen des Finanzsektors beteiligen, insbesondere gegen Leistung einer Einlage Anteile oder stille Beteiligungen erwerben und sonstige Bestandteile der Eigenmittel dieser Unternehmen,
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Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung - Chronik
https://www.fmsa.de/de/chronik/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 354a HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=354a
(1) Ist die Abtretung einer Geldforderung durch Vereinbarung mit dem Schuldner gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen und ist das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet hat, für beide Teile ein
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FMStG Finanzmarktstabilisierungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8396/index.htm
FMStG Finanzmarktstabilisierungsgesetz
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§ 307 BGB Inhaltskontrolle Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=307
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben,
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SoFFin - Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung
https://web.archive.org/web/20090421150257/http://w3.cantos.com/09/soffin-904-d71oz/index.php
Website des SoFFin - Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung
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§ 308 BGB Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=308
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam 1. (Annahme- und Leistungsfrist) eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines
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3. FMStG Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10442/index.htm
3. FMStG Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz