27 Ergebnisse für: folgebeurkundung
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§ 17 PStG Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=17
Für die Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters gilt § 16 entsprechend. Zusätzlich ist im Fall der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe eine Folgebeurkundung aufzunehmen. Nach Eintragung dieser Folgebeurkundung wird das
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PStG-VwV - Personenstandsgesetz-Verwaltungsvorschrift
https://www.jurion.de/gesetze/pstg_vwv/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 16 PStG Fortführung Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=16
(1) Zum Eheeintrag werden Folgebeurkundungen aufgenommen über 1. den Tod des erstverstorbenen Ehegatten, 2. die Todeserklärung oder die gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten und die Aufhebung solcher Beschlüsse sowie die
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§ 43 PStV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__43.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Anlage 1 PStV - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/anlage_1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 42 PStV - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__42.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 42 PStV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__42.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Personenstandsrecht - Rundschreiben - Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (BGBl. I S. 2787)
https://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2017/0717_2.html
Anwendungshinweise zur Umsetzung; aktualisierte Fassung
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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 94/09
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/16_Wx_94_09beschluss20091130.html
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