154 Ergebnisse für: forderungsübergang
-
§ 6 EntgFG Forderungsübergang bei Dritthaftung Entgeltfortzahlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=efzg&a=6
(1) Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber
-
§ 774 BGB Gesetzlicher Forderungsübergang Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=774
(1) Soweit der Bürge den Gläubiger befriedigt, geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden. Einwendungen des
-
§ 426 BGB Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=426
(1) Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den
-
§ 16 EinSiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/__16.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 1836e BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1836e.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 412 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__412.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 426 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__426.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 774 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__774.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 1225 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1225.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§§ 420 bis 432 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=420-432
§§ 420 bis 432 BGB Bürgerliches Gesetzbuch