3 Ergebnisse für: fuageg
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Artikel 4 FuAGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2017%2BI%2B1947&a=4
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 14.
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§ 41b TKG Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen Telekommunikationsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TKG&a=41b
(1) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz
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§ 4 EMVG Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EMVG&a=4
Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und hergestellt sein, dass 1. die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und