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Gemüse: Gemüse: Definition, Warenkunde, Lebensmittelkunde: lebensmittellexikon.de
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Als Gemüse bezeichnet man überwiegend einjährige Pflanzen oder Pflanzenteile, die roh oder zubereitet verzehrt werden können. Die Früchte von mehrjährigen Pflanzen, also Obst und Nüsse sowie die Samen von Getreide und