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Artikel 4 DaBaGG Änderung sonstigen Bundesrechts Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3719&a=4
(1) Das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-11-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I
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Artikel 4 DaBaGG Änderung sonstigen Bundesrechts Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3719&a=4
(1) Das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-11-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I
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§ 892 BGB Öffentlicher Glaube des Grundbuchs Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=892
(1) Zugunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig, es sei denn, dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen
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RechtsBehEG Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer
http://www.buzer.de/gesetz/10375/index.htm
RechtsBehEG Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften