9 Ergebnisse für: geboreren
-
Art. 25 EGBGB Rechtsnachfolge von Todes wegen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/egbgb/25.html
Soweit die Rechtsnachfolge von Todes wegen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 fällt, gelten die Vorschriften des Kapitels III...
-
Art. 4 EGBGB Verweisung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/egbgb/4.html
(1) 1 Wird auf das Recht eines anderen Staates verwiesen, so ist auch dessen Internationales Privatrecht anzuwenden, sofern dies nicht dem Sinn der...
-
Art. 4 EGBGB Verweisung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/4.html
(1) 1 Wird auf das Recht eines anderen Staates verwiesen, so ist auch dessen Internationales Privatrecht anzuwenden, sofern dies nicht dem Sinn der...
-
Art. 25 EGBGB Rechtsnachfolge von Todes wegen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/25.html
Soweit die Rechtsnachfolge von Todes wegen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 fällt, gelten die Vorschriften des Kapitels III...
-
NDR Online - Nachrichten - Mecklenburg-Vorpommern- Greifswalder Studenten stimmen für Ernst Moritz Arndt
https://web.archive.org/web/20100302073710/http://www1.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/unigreifswald104.html
Die Initiative "Uni ohne Arndt" in Greifswald hat eine Niederlage erlitten. Die Studenten der Ernst-Moritz-Arndt-Universität sprachen sich mehrheitlich gegen eine Namensänderung der Hochschule aus.
-
Reichstagsgebäude/Reichstag
http://www.luise-berlin.de/stadtentwicklung/texte/4_07_reichstag.htm
Berliner Stadtentwicklung, Reichstagsgebäude/Reichstag
-
§ 1371 BGB Zugewinnausgleich im Todesfall - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1371.html
(1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil...
-
Abitur: Bayern führt G9 wieder ein | ZEIT ONLINE
http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2017-04/abitur-bayern-g9-reform-wiedereinfuehrung
Jetzige Viertklässler werden in Bayern die ersten sein, die wieder nach neun Jahren Gymnasium ihr Abitur ablegen. Die Schüler sollen aber eine Klasse überspringen dürfen.
-
Register Ma-Md zum Leipzig-Lexikon
http://www.leipzig-lexikon.de/reg/m.htm
umfassendes Register zum Leipzig-Lexikon: Abschnitt Ma bis Md