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§§ 53, 55 EEG 2017 Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG&a=53,55
§§ 53, 55 EEG 2017 Erneuerbare-Energien-Gesetz
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§ 55 EEG 2017 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__55.html
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Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/BeendeteAusschreibungen/BeendeteAusschreibungen_node.html
Beendete Ausschreibungen
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Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Beend
Beendete Ausschreibungen
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§ 38 EEG 2017 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=38
(1) Die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eines Bieters, dem mindestens ein Zuschlag erteilt worden ist, eine Zahlungsberechtigung für Solaranlagen aus. (2) Der Antrag nach Absatz 1 muss die folgenden Angaben enthalten 1. die Nummer, unter der die
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Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge in der ersten Ausschreibung für Offshore-Windparks
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/13042017_WindSeeG.html;jsessionid=3082B4A65E8B85C01062C58
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Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge in der ersten Ausschreibung für Offshore-Windparks
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/13042017_WindSeeG.html
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Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge in der ersten Ausschreibung für Offshore-Windparks
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/13042017_WindSeeG.html;jsessionid=3082B4A65E8B85C01062C58F4EB20781
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§ 51 EEG 2017 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=51
(1) Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone für Deutschland am Spotmarkt der Strombörse in der vortägigen Auktion in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für
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§ 29 EEG 2017 Bekanntmachung Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2014&a=29
(1) Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen frühestens acht Wochen und spätestens fünf Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin für den jeweiligen Energieträger auf ihrer Internetseite bekannt. Die Bekanntmachungen