34 Ergebnisse für: gerichtsständen
-
§ 35 ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__35.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92 - Wahlrecht bei mehreren Gerichtsständen; Angabe des Streitgerichts im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides als Ausübung des Wahlrechts; Überholung früherer Rechtsprechung; Verbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1993-01-19/x-arz-845_92/
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 35 ZPO Wahl unter mehreren Gerichtsständen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/35.html
Unter mehreren zuständigen Gerichten hat der Kläger die Wahl.
-
Habbo: News - Wichtige Mitteilung
https://archive.today/20120802025209/http://www.habbo.de/articles/1466-wichtige-mitteilung
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 29 ZPO Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/29.html
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu...
-
§ 29a ZPO AusschlieÃlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/29a.html
(1) Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist das Gericht...
-
§ 15 ZPO Allgemeiner Gerichtsstand für exterritoriale Deutsche - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/15.html
(1) 1 Deutsche, die das Recht der Exterritorialität genieÃen, sowie die im Ausland beschäftigten deutschen Angehörigen des öffentlichen Dienstes behalten...
-
§ 13 ZPO Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/13.html
Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt.
-
§ 29c ZPO Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/29c.html
(1) 1 Für Klagen aus auÃerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk...
-
§ 12 ZPO Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/12.html
Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein...