502 Ergebnisse für: gesamtschuldner
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§ 426 BGB Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=426
(1) Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den
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§ 431 BGB Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=431
Schulden mehrere eine unteilbare Leistung, so haften sie als Gesamtschuldner.
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§ 422 BGB Wirkung der Erfüllung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=422
(1) Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. Das Gleiche gilt von der Leistung an Erfüllungs statt, der Hinterlegung und der Aufrechnung. (2) Eine Forderung, die einem Gesamtschuldner zusteht,
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§ 424 BGB Wirkung des Gläubigerverzugs Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=424
Der Verzug des Gläubigers gegenüber einem Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner.
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§ 769 BGB Mitbürgschaft Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=769
Verbürgen sich mehrere für dieselbe Verbindlichkeit, so haften sie als Gesamtschuldner, auch wenn sie die Bürgschaft nicht gemeinschaftlich übernehmen.
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§ 427 BGB Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=427
Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner.
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§ 128 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/128.html
1 Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. 2 Eine entgegenstehende Vereinbarung...
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§ 128 HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=128
Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam.
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§ 5 ProdHaftG Mehrere Ersatzpflichtige - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/5.html
1 Sind für denselben Schaden mehrere Hersteller nebeneinander zum Schadensersatz verpflichtet, so haften sie als Gesamtschuldner. 2 Im Verhältnis der...
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§ 426 BGB Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/426.html
(1) 1 Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. 2 Kann von einem...