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Geschäftstätigkeit449 Ergebnisse für: geschäftsfähigkeit
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Artikel 7 EGBGB Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit Einführungsgesetz zum Bürgerlichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=7
(1) Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt auch, soweit die Geschäftsfähigkeit durch Eheschließung erweitert wird. (2) Eine
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§ 316 FamFG Verfahrensfähigkeit Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=316
In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
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Juristische Person
http://www.steuertipps.de/lexikon/j/juristische-person
Zu den juristischen Personen gehören Unternehmen, die eine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit besitzen.
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HELP.gv.at - Familie und Partnerschaft - Geschäftsfähigkeit Jugendlicher
http://wayback.archive.org/web/20110624061335/http://www.help.gv.at/Content.Node/38/Seite.380500.html
HELP.gv.at - Ihr Wegweiser durch Österreichs Behörden.
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§ 125 FamFG Verfahrensfähigkeit Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=125
(1) In Ehesachen ist ein in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Ehegatte verfahrensfähig. (2) Für einen geschäftsunfähigen Ehegatten wird das Verfahren durch den gesetzlichen Vertreter geführt. Der gesetzliche
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§ 1600a BGB Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=1600a
(1) Die Anfechtung kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. (2) Die Anfechtungsberechtigten im Sinne von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 können die Vaterschaft nur selbst anfechten. Dies gilt auch, wenn sie in der
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§ 210 BGB Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=210
(1) Ist eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter, so tritt eine für oder gegen sie laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt
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§§ 1594 bis 1600d BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=1594-1600d
§§ 1594 bis 1600d BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Rechtliche Position von Minderjährigen im Internet | c't Magazin
http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Rechtliche-Position-von-Minderjaehrigen-im-Internet-2179474.html
Man hört und liest ja ständig: „Eltern haften für ihre Kinder“. Was ist da dran?
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§ 11 BeurkG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__11.html
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